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Die Rechtsanwälte Lorenz Hünnemeyer und Lars Zimmermann arbeiten seit dem Jahr 2000 auf dem Gebiet des Strafrechts zusammen. Dieses Rechtsgebiet, in all seinen Facetten, stellt den eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei dar. Nach Außen wird dieses auch dadurch dokumentiert, dass beide Rechtsanwälte die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ führen dürfen.
Die eindeutige Positionierung und das bestimmte Eintreten für die Mandanteninteressen in allen Verfahrenssituationen haben dazu geführt, dass die Kanzlei bei Rat– und Beistandssuchenden als eine der ersten Adressen im Landkreis und darüber hinaus gilt. Dies wird auch durch die bundesweite Tätigkeit u. a. mit Auslandsbezug belegt.
So haben sich die Anwälte auch im Bereich der Ermittlungsbehörden und der Justiz den Ruf erarbeitet, eher unbequem aber gleichwohl zuverlässig zu sein. Eventuell resultiert auch aus dieser bekannt kompromisslosen Interessenvertretung für die Mandanten die Tatsache, durch die zuständigen Gerichte – wenn diese eine Wahlmöglichkeit haben – nicht als Verteidiger vorgeschlagen zu werden.
Gleichwohl übernehmen beide Anwälte selbstverständlich auch Pflichtverteidigungsmandate.
Auch für das Erreichen positiver Ergebnisse für die Mandanten durch Absprachen –sogenannte Deals- mit Gericht und Staatsanwaltschaft in allen Verfahrenssituationen sind die Anwälte bekannt. Ziel beider Anwälte ist es also, bei der Verteidigung das für den Mandanten bestmögliche Ergebnis zu erreichen.