
Verhalten bei einer Festnahme
Im Falle einer Festnahme sollten Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger eine Äußerung nicht abgeben. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihren Personalien zu machen.
Hierbei ist zu beachten, dass alles was Sie gegenüber Ermittlungsbeamten sagen, als Beweismittel später gegen Sie verwendet werden kann. Dazu gehört letztlich ebenso ein vertraulich mit Ermittlungsbeamten geführtes Gespräch, auch wenn Sie später von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Es ist häufig festzustellen, dass eine für den Beschuldigten durchaus positive Ausgangslage durch die zur vermeintlichen Entlastung gemachte Aussage sich negativ auswirkt und letztlich zu einer Verurteilung führt.
Es ist hier im Interesse des Beschuldigten, sich unverzüglich eines geeigneten Verteidigers zu bedienen und diesem sämtliche notwendigen Tätigkeiten zu überlassen. Auch sollte eine Einlassung zur Sache allenfalls nach Rücksprache mit dem Verteidiger, nachdem dieser Einsicht in die Ermittlungsakten erhalten hat, erfolgen.