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OWI

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst nicht nur Tatbestände aus dem allgemeinen Straßenverkehr,
sondern auch weitere Rechtsgebiete.

Die Ordnungswidrigkeit wird in ihrer Bedeutung durch die Betroffenen am Häufigsten unterschätzt.
Oft werden Bußgeldbescheide akzeptiert, obwohl eine hohe Erfolgsaussicht zur Niederschlagung bestanden hätte.

Erst bei einem weiteren Verfahren zeigen sich dann die tatsächlichen weitergehenden Folgen der
nunmehr rechtskräftigen Entscheidung.

Somit sollte bei eingeleitetem Bußgeldverfahren frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um auch
die mittelbaren Wirkungen eines etwaigen Bußgeldbescheides zu berücksichtigen.

Beide Anwälte sind auch in diesen Verfahren bereits vor den Verwaltungsbehörden und Gerichten für
die Mandanten tätig und können dabei auf eine jahrelange Erfahrung zurückgreifen.