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Strafrecht

Beide Rechtsanwälte – als Fachanwälte für Strafrecht – decken mit ihrer Tätigkeit
alle Bereiche des Strafrechts ab. Dies umfassen neben einer Tätigkeit im Ermittlungsverfahren
auch die Verteidigung in der ersten und zweiten Instanz vor allen Gerichten sowie auch in
Revisionsverfahren vor dem OLG und BGH.

Dabei übernehmen sowohl Rechtsanwalt Hünnemeyer als auch Rechtsanwalt Zimmermann
nicht nur Fälle aus dem Bereich der Schwerstkriminalität, sondern auch strafrechtliche Vergehen
aus den allgemeinen Bereichen wie zum Beispiel Beleidigung, Hausfriedensbruch und Trunkenheitsfahrten.

Auch für den Bereich der Steuer- und Wirtschaftskriminalität sind beide Anwälte
als aktive Verteidiger bekannt. Sie können bei dieser Tätigkeit auf ein Netzwerk von
kompetenten Fachleuten wie Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater zurückgreifen und so auch bereits im Vorfeld –schon ohne
Ermittlungsverfahren- beratend tätig werden.